Billige Zweitwagenversicherung – Mit der Zweitwagenregelung sparen

Sie haben sich ein zweites Auto zugelegt und suchen deshalb eine billige Zweitwagenversicherung? Dann sind Sie hier genau an der richtigen Adresse. Wenn ein Zweitwagen angeschafft wurde, kommen Sie um den Abschluss einer zusätzlichen Autoversicherung für den Zweitwagen nicht herum. Denn zumindest die Kfz Haftpflicht ist in Deutschland vom Gesetzgeber zwingend vorgescBillige Zweitwagenversicherunghrieben. Ohne entsprechende KFZ Haftpflichtversicherung darf ein Fahrzeug nicht am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen. Doch keine Sorge, eine gute Autoversicherung für Zweitwagen muss dank der Zweitwagenregelung, die viele Versicherungen anbieten, gar nicht so teuer sein. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, wie sie eine gute und trotzdem billige Zweitwagenversicherung bekommen.

Günstige Sondereinstufungen durch Zweitwagenregelung

Wie viel der Halter für die Autoversicherung zahlen muss, hängt in entscheidendem Maße von seiner Schadenfreiheitsklasse ab. Mit steigender Schadenfreiheitsklasse sinkt der zu zahlende Beitragssatz. Im Normalfall startet man bei Abschluss einer Kfz Versicherung für eines neues Auto mit Schadenfreiheitsklasse 0 bzw. ½, falls der Versicherte kein Fahranfänger mehr ist und seit mindestens drei Jahren eine Fahrerlaubnis besitzt. Doch viele Kfz Versicherer bieten eine Zweitwagenversicherung bzw. Zweitwagenregelung an. Diese Zweitwagenregelung erlaubt es dem Versicherungsnehmer mit seinem Zweitwagen direkt ein eine höhere Schadenfreiheitsklasse einzusteigen, wenn auch für den Erstwagen eine Versicherung vorhanden ist. Durch die Sondereinstufung im Rahmen der Zweitwagenversicherung wird die Autoversicherung für den Zweitwagen von Anfang an billiger und der Autobesitzer kann kräftig sparen. Die genauen Bedingungen für die Sondereinstufungen der Zweitwagenversicherung können sich aber von Versicherer zu Versicherer unterscheiden.

Zweitwagen startet mit höherer Schadenfreiheitsklasse

Bei vielen Versicherungen, die eine Zweitwagenversicherung mit einer Sondereinstufung anbieten, kann der Versicherungsnemer mit dem Zweitwagen direkt mit einer günstigeren Schadenfreiheistklasse einsteigen. Die meisten Versicherer lassen der Zweitwagen dann direkt mit der SF Klasse 2 starten. Bei einigen kfz Versicherungen wird der Zweitwagen sogar direkt zu Beginn in die noch günstigere SF-Klasse 4 eingestuft. Mit SF Klasse 4 sinkt der vom Versicherungskunden zu zahlende Beitragssatz im Vergleich zu SF Klasse ½ erheblich, wie die folgende Tabelle verdeutlicht, so dass die Zweitwagenversicherung wesentlich billiger wird.

SF Klasse

Beitragssatz Kfz Haftpflichtversicherung

½

75,00%

1

60,00%

2

55,00%

3

52,00%

4

48,00%

Für die Einstufung des Zweitwagens in SF-Klasse 4 müssen aber bei beiden Versicherungen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So erwarten etwa einige Versicherer, dass die Fahrer des Zweitwagens ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben. Andere Versicherer wiederum verlangen, dass das zweite Fahrzeug auf den gleichen Halter zugelassen ist wie das erste Fahrzeug, damit die günstigere Sondereinstufung für den Zweitwagen gewährt wird. Welche Voraussetzungen bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaften für die Zweitwagenversicherung erfüllt sein müssen, können Sie den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) entnehmen.

Schadenfreiheitsrabatt vom Erstfahrzeug übernehmen

Es gibt auch einige Versicherungsgesellschaften, die es ihren Kunden erlauben, mit dem Zweitfahrzeug den Schadenfreiheitsrabatt des Erstwagens zu übernehmen. Das lohnt sich natürlich vor allem dann, wenn mit dem Erstfahrzeug bereits eine hohe SF Klasse erreicht wurde. Aber auch hier gilt wiederum, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Versicherung bereit ist, den Erstwagen in dieselbe Schadenfreiheitsklasse einzustufen wie den Zweitwagen. Welche Voraussetzungen das sind, können Sie den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) der Versicherer entnehmen.

Billige Zweitwagenversicherung durch Versicherungsvergleich

Wenn Sie eine wirklich billige Zweitwagenversicherung abschließen wollen, sollten Sie vorher unbedingt die Tarife der Versicherer genau vergleichen. Denn teilweise gibt es ganz enorme Preisunterschiede zwischen den Versicherungen. Das gilt insbesondere auch für Zweitwagenversicherungen. Wenn Sie sich für eine billige Autoversicherung entscheiden, können Sie locker mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich also definitiv. Dabei muss ein Vergleich der unterschiedlichen Tarife gar nicht kompliziert sein. Mit unserem Vergleichsrechner können Sie die Angebote der Autoversicherungen schnell und einfach vergleichen und eine besonders billige Zweitwagenversicherung heraussuchen. Wenn Sie ihre Autoversicherung wechseln wollen, müssen Sie die alte Versicherung bis spätestens zum 30. November kündigen. Wenn Sie ihre alte Versicherung innerhalb dieser Frist nicht kündigen, wird sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängern und ein Versicherungswechsel ist erst einmal nicht mehr möglich. Verschwenden Sie deshalb keine Zeit und nutzen Sie jetzt direkt unseren Vergleichsrechner, um einen billigen Tarif zu finden.

Kfz Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung

Wer vorhat, eine billige Zweitwagenversicherung abzuschließen, muss sich vorher auch Gedanken über den Umfang des Versicherungsschutzes für den Zweitwagen machen. Gesetzlich vorgeschrieben ist in Deutschland ausschließlich die Kfz Haftpflichtversicherung. Allerdings zahlt die Haftpflichtversicherung auch grundsätzlich nur für die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners. Für die Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers ist die Kfz Haftpflichtversicherung nicht zuständig. Wenn Sie sicherstellen wollen, einen Schaden an ihrem Fahrzeug nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen, sollten Sie zusätzlich zur Kfz Haftpflicht auch noch eine Kaskoversicherung (Teilkaskoversicherung bzw. Vollkaskoversicherung) abschließen.

Der Teilkaskoschutz umfasst zum einen alle Elementarschäden am Fahrzeug. Dazu gehören Schäden am Auto, die durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung entstanden sind. Zum anderen werden von der Teilkasko auch noch Schäden nach einen Zusammenstoß mit Haarwild übernommen. Außerdem deckt die Teilkasko auch die folgenden Schäden ab:

  1. Diebstahlschäden
  2. Schaden durch Marderbiss
  3. Glasbruchschäden
  4. Schmorschäden an der Verkabelung

Die Vollkasko enthält den kompletten Teilkaskoschutz. Dieser wird aber noch ergänzt um einen Schutz für Schäden am Fahrzeug, die durch Vandalismus mutwillig herbeigeführt worden sind. Außerdem kommt die Vollkasko zum Tragen bei einem Schaden am Auto der Versicherungskunden nach einem von ihm selbst verschuldeten Unfall. Die Vollkasko bietet also einen erweiterten Versicherungsschutz im Vergleich zur Teilkaskoversicherung, ist dafür aber auch etwas teurer.